Vier Schritte beim Blick auf die Verpackung
1. Bezeichnung
Die rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung beschreibt, um welche Art Lebensmittel es sich handelt. Ein Markenname allein reicht dafür nicht.
2. Zutatenliste
Zutaten stehen grundsätzlich in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils. Allergene müssen hervorgehoben sein.
3. Nährwerttabelle
Angaben je 100 Gramm oder 100 Milliliter erleichtern den Vergleich ähnlicher Produkte. Portionsangaben können zusätzlich helfen.
4. Verantwortliches Unternehmen
Name und Anschrift des verantwortlichen Lebensmittelunternehmens sowie Hinweise zu Lagerung und Verwendung sollten nachvollziehbar sein.
Werbeaussagen sind keine Gesamtbewertung
Begriffe wie „zuckerfrei“, „zuckerarm“ oder „ohne Zuckerzusatz“ sind rechtlich definiert. Sie sagen jedoch nur etwas über das jeweils bezeichnete Merkmal aus. Ein einzelner Claim macht ein Lebensmittel nicht automatisch zu einer ausgewogenen Wahl.
Am sinnvollsten ist der Vergleich innerhalb derselben Produktgruppe – nicht zwischen völlig unterschiedlichen Lebensmitteln.
Bei Nahrungsergänzung besonders genau hinschauen
Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel und kein Ersatz für eine abwechslungsreiche Ernährung. Vor der Verwendung sollten Zutaten, Tagesdosis, Warnhinweise, Zielgruppe und das verantwortliche Unternehmen klar erkennbar sein. Bei Medikamenteneinnahme, Schwangerschaft, Stillzeit oder Erkrankungen ist fachlicher Rat sinnvoll.
Markenhinweis: Der Name Balancio wird auf einer separaten Seite ausschließlich als neutrales Beispiel für die Prüfung eines Produktnamens verwendet. PastSloth verkauft oder empfiehlt das Produkt nicht und steht nach eigener Darstellung in keiner geschäftlichen Verbindung zur Marke.
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Wann ein Etikett nicht genügt
Eine Zutatenliste kann eine Diagnose, Allergieberatung oder individuelle ernährungsmedizinische Einschätzung nicht ersetzen. Bei unklarer Kennzeichnung kann die Konsumentenberatung oder die zuständige Lebensmittelaufsicht weiterhelfen.